
Stellen Sie sich folgendes vor:
Ein Junge wird angeklagt, seinen Vater ermordet zu haben. Er kommt aus einem Milieu und einem Stadtteil, wo so etwas an der Tagesordnung ist. Der Vater hat ihn ständig misshandelt. Mit der Faust ins Gesicht geschlagen, seitdem der Junge fünf Jahre alt war. Das Messer, mit dem der Vater erstochen wurde, hat der Junge am Vortag gekauft, er hat kein stichhaltiges Alibi und es gibt eine Zeugin, die gesehen hat, wie er den Vater umgebracht hat. Außerdem hat der alte Mann, der darunter wohnt, die Morddrohung des Jungen gehört und ihn danach das Haus fluchtartig verlassen sehen.
Stellen Sie sich außerdem vor, dass dem Jungen dafür die Todesstrafe droht.
Und jetzt stellen Sie sich vor, sie sollten darüber entscheiden - zusammen mit elf anderen Personen, die sie nicht kennen.
Schuldig oder nicht schuldig?
Das Kammerspiel stammt in seiner Fernsehfassung aus der Feder von Reginald Rose und wurde 1954 das erste Mal ausgestrahlt. Die berühmte Kinofassung stammt vom Regisseur Sidney Lumet und kam 1957 in die Kinos. Der Film gilt heute noch unter Soziologen und Psychologen als ein Musterbeispiel von Rollenverhalten, Gruppenverhalten und gruppendynamischen Prozessen. Wir laden Sie herzlich zu den folgenden Terminen ein:
Darsteller:
Obmann | - | Benedikt Langenbach |
Nr.2 | - | Johanna Knoop |
Nr.3 | - | Johannes Wissmann |
Nr.4 | - | Urla Miersch |
Nr.5 | - | Marlene Brugger |
Nr.6 | - | Elisa Worbes |
Nr.7 | - | Martin Zenker |
Nr.8 | - | Marie-Therese Greiner-Adam |
Nr.9 | - | Arne Theß |
Nr.10 | - | Eileen Wittmann |
Nr.11 | - | Moritz Greifzu |
Nr.12 | - | Sophie Heidemann |
Gerichtsdiener | - | Annika Werner |
Co-Regie | - | Moritz Greifzu |
Regie | - | Max Merker |
Was sagt die Presse?
"Kälte, Gleichgültigkeit und aufkochende Emotionen nehmen den Zuschauer von Anfang bis Ende gefangen."adrem (13. Juni 2012)